Barrierefreiheitserklärung.
"SoJuS - Soziales und Jugend Serviceportal" ist eine geschlossene, nicht-kommerzielle Web-Anwendung, die seit Dezember 2022 betrieben wird. SoJuS vernetzt verifizierte Nutzer/innen der Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden, der Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen sowie der örtlichen Träger, unterstützt diese bei Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben und digitalisiert alle wesentlichen Arbeitsprozesse. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit wird bei Bedarf aktualisiert.
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Rechtsgrundlagen.
- Für SoJuS werden die zum 28.06.2025 in Kraft getretenen Standards zur Barrierefreiheit angewendet. Die Anwendung ist am europäischen Standard der EN 301 549 sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 Level AA) orientiert, und zwar analog zur EU- Richtlinie 2016/2102 und zum Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG), das den European Accessibility Act (EAA) nach der Richtlinie (EU) 2019/882 umgesetzt hat. Die Rechtsnormen sind in SoJuS unter "Basics | Bibliothek" downloadfähig hinterlegt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird bei Bedarf aktualisiert.
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Grundprinzipien | Status.
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Der Anbieter überprüft SoJuS regelmäßig, insbesondere im Hinblick auf die Nutzbarkeit
mit Screenreader, der Navigierbarkeit mit Tastatur sowie der Lesbarkeit auf Bildschirmen
aller Abmessungen ("responsive design"). Darüber hinaus werden weitegehende Instrumente
der Barrierefreiheit getestet und bei Bedarf implementiert. Maßgeblich sind zunächst die
WCAG-Grundprinzipien mit den beispielhaft genannten Eigenschaften der
SoJuS-Anwendung:
- Wahrnehmbarkeit durch selbsterklärende Beschreibungen, Erläuterungen, Farben,
- Bedienbarkeit durch Tastaturnavigation,
- Verständlichkeit durch geeignete Sprache und Rückmeldung bei Eingabefehlern,
- Robustheit durch Nutzbarkeit mit verschiedenen Technologien.
Die Konformität von SoJuS nach EN 301 549 soll zu einem späteren Zeitpunkt durch eine unabhängige Stelle auditiert und zertifiziert werden.
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Der Anbieter überprüft SoJuS regelmäßig, insbesondere im Hinblick auf die Nutzbarkeit
mit Screenreader, der Navigierbarkeit mit Tastatur sowie der Lesbarkeit auf Bildschirmen
aller Abmessungen ("responsive design"). Darüber hinaus werden weitegehende Instrumente
der Barrierefreiheit getestet und bei Bedarf implementiert. Maßgeblich sind zunächst die
WCAG-Grundprinzipien mit den beispielhaft genannten Eigenschaften der
SoJuS-Anwendung:
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Hinweise der Nutzer/innen.
- Für jederzeit willkommene Hinweise zu erkannten Barrieren, die die Nutzbarkeit von SoJuS einschränken, kann der Button “Mail-Hotline” auf der Anmeldeseite von SoJuS genutzt oder eine E-Mail an barrierefreiheit@veberas.de gesendet werden. Mitteilungen dieser Art werden zeitnah, spätestens innerhalb eines Monats beantwortet.
